Ist ein Zuschuss der Krankenkasse möglich? 

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Von allen Krankenkassen wird Yoga und Meditation als Vorsorge gegen Krankheiten grundsätzlich anerkannt. Dabei gibt es bestimmte Kriterien für die Anerkennung.
Im Handlungsleitfaden "Prävention der Krankenkassen" ist bislang nur Hatha Yoga aufgeführt. Es gibt jedoch über 22 verschiedene Yogaarten wie Yin Yoga, Ashtanga Yoga und eben Kundalini Yoga, wobei jede Form des Yoga wirksam ist. Warum sollten verschiedene Yogaarten der über tausend Jahre alten Lehre weniger wirksam sein?
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Schon seit langem ist der Dachverband des Kundaliniyoga in Verhandlung mit den Krankenkassen, Kundaliniyoga in den Katalog mit aufzunehmen, bislang jedoch ohne Erfolg. Mit alternativen Heilmethoden hat es auch lang gedauert bis Krankenkassen Kosten für Homöopathie und Osteopathie usw anerkannt haben... noch ist es nicht soweit... Insofern ist also erstmal kein Zuschuss möglich.
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In der intensiven Ausbildung für KundaliniyogalehrerInnen wird besonderer Wert auf Qualitätsrichtlinien und Richtlinien für die Berufsausübung gelegt. Du kannst Dir gern die gesundheitsfördernde Wirkung von Kundalini hier anschauen
 die lange Version findest Du hier 😉
 https://www.3ho.de/fileadmin/content/pdf/Yogalehrende/3ho-ky-wirkweise03.pdf
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Du kannst es aber auch selbst ausprobieren. Wenn Du Dich angesprochen fühlst und Du spürst, dass Dein Inneres schon gern möchte, dann komm gern in eine Probestunde.
Da niemand aufgrund seiner finanziellen Situation am Yoga gehindert werden soll, ist es auch möglich, dass Du in den Kursstunden entsprechend das gibst, was Du geben kannst und Du es Dir wert bist. 
Schau Dich auch gern nochmal auf meiner Seite um.
Herzliche Grüße Kathrin 🙏🏻